Rechtsprechung
BVerwG, 15.06.1962 - V B 57.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiederlangung der Freiheit nach formeller Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft - Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VG München, 05.12.1961 - 6613/61
- BVerwG, 15.06.1962 - V B 57.62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.06.1962 - V B 57.62
Vielmehr liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei einem echten Kriegsgefangenen eine die Kriegsgefangenschaft beendende Freilassung nur vor, wenn sich der Kriegsgefangene innerhalb des Landes, von dem er abhängt - d.i. hier Jugoslawien -, so frei bewegen kann wie ein nicht der Volksdeutschen Minderheit angehörender Einwohner dieses Landes (vgl.Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 [NJW 1958 S. 275 = DVBl. 1958 S. 134 = DÖV 1958 S. 473] -).